Kosten
Die Klinik am Sonnenberg ist seit dem 1.1.2005 nicht mehr Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.
Daher können von Seiten der Klinik die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung gesetzlich versicherter Patienten nicht mehr direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden sondern nur noch mit dem Versicherten selbst.
Aufgrund besonderer Vereinbarungen (Einzelvereinbarung), die der Versicherte mit seiner Krankenkasse im Vorfeld der Behandlung treffen kann, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung wie bei privatversicherten Patienten.
Die Krankenkassen können Einzelvereinbarungen immer dann zustimmen, wenn die geplante Behandlung nicht in einem Vertragkrankenhaus erbracht werden kann, z.B. weil dort keine Abteilung für Plastische Chirurgie vorgehalten wird.
Ambulante Behandlungen durch die Belegärzte der Klinik sind hiervon nicht berührt.