Zusammenfassung Konsensuskonferenz Dermal Filler am 4. November 2006 in Wiesbaden

von Dr. med. Johannes Reinmüller

Die Konferenz fand auch dieses Jahr im Kurhaus Wiesbaden in Kooperation der beiden Fachgesellschaften DGPRÄC (ehem. VDPC) und der GÄCD statt. Die Vorsitzenden; Herr Dr. Hermann Lampe und Herr Dr. Christoph Lenzen, begrüßten die Teilnehmer dieser zweiten Konferenz zum Thema Dermal Filler, die als Folgeveranstaltung  zwei Jahren nach der vorausgegangen Konsensuskonferenz 2004 einberufen wurde. Zwischenzeitlich werden nicht nur neue Produkte auf dem Markt angeboten, sondern auch die Datenlage zu bekannten Produkten sei verbreitert, Anlass genug für dieses Treffen. Wegen Überschneidungen von Vortragsverpflichtungen seien einige ursprünlich im Programm vorgesehene Redner verhindert. Dies erfordere entsprechende Korrekturen. Herrr Dr.Lampe hob hervor, dass die Kosten der Konferenz von den Initiatoren getragen werden und dass keinerlei finanzielle Unterstützung durch Firmen und Hersteller in Anspruch genommen werde. Nur solche Disziplin garantiere eine unabhängige Diskussion. Die fehlende Einbeziehung der Industrie bei der Vorbereitung der Konferenz und das Fehlen von Verkaufsständen habe bereits in Vorfeld zu Irritationen auf Seiten der sonst national und international so einflussreichen Unternehmen geführt, und eben dies erfreue die Initiatoren und zeichne die Konferenz aus.

Das Wort ging sodann an Herrn Dr. Bruno Heinz vom BfArM zum Thema  „Dermal Filler aus der Sicht des BfArM.“ Er erläuterte die Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Medizinprudukte entfalten ihre Wirkung physikalisch und nicht durch pharmakologische, immunologische oder metabolische Prozesse. Danach sind Dermal Filler als Medizinprodukte zu klassifizieren (§3 Abs. 1 MPG). Entscheidend ist die dem Produkt vom Hersteller zugedachte Bestimmung, im konkreten Fall die Volumensubstitution bzw. das Auffüllen von Gewebe. Andere, begleitende Wirkungen spielen für die Zuordnung keine Rolle.  Nur Produkte mit CE-Zertifizierung sind im europäischen Markt zugelassen. Die Überwachung bzw. Vigilanz für Medizinprodukte  durch das BfArM werde durch gesetzliche Vorschriften geregelt (§29 Abs.1 MPG). Weiter verpflichte §3 der Medizinproduktesicherheitsverordnung  (MPSV) Hersteller wie Anwender zur Meldung  gesundheits- oder lebensbedrohlicher Zwischenfälle mit Medizinprodukten. Die Regelungen basierten auf  EU-weiten Bestimmungen. Die Meldungen sind in der Regel an das BfArM zu richten. Das BfArM leitet sie weiter an die zuständigen Landesbehörden. Diesen obliegt die Entscheidung, ggf. Maßnahmen anzuordnen. Seit Einführung der Meldepflicht 1998 sei ein stetiges Anwachsen der Anzahl der Meldungen pro Jahr zu verzeichnen. In den Meldungen führend seien bei Dermal Fillern zur Zeit Berichte über Knoten und Gewebsverhärtungen bzw. über Granulome der behandelten Regionen.
Herr Dr. Ulrich Kühne, Bad Soden, referierte anschließend über das neue und zunehmende Angebot an Präparaten mit unvernetzter Hyaluronsäure als Wirkstoff. Diese Präparate werden zur Behandlung von altersbedingten Hautschäden eingesetzt wie Filler, könnten aber wegen des raschen Abbaus bzw.der kurzen Halbwertszeit in der Haut nicht den Anforderungen an Filler genügen. Ihr Wirkung liege in der Stimulation der natürlichen Regenerationsprozesse in der Haut. Hyaluronsäure sei eine körpereigene Substanz  mit zahlreichen z.T. noch nicht verstandenen Funktionen im Bioorganismus. Verschiedene Zelltypen verfügten über Rezeptoren für Hyaluronsäure, so dass unvernetzte Hyaluronsäure als Signalstoff aufgefasst werden kann, der nach Verabreichung das Verhalten der Zellen in Richtung regenerativer Prozesse steuert. Er berichtet über die noch spärlichen Studien zu dieser Art des Einsatzes und stellt heraus, dass die zugelassenen Präparate sich unterschieden in Konzentration und Molekulargewicht der eingesetzten Hyaluronsäure. Derzeit sei nicht bekannt, welche Konzentration und welches Molekulargewicht optimale Wirkungen entfalten. Hier sei noch erheblicher Forschungsbedarf.
Herr Dr. Reinmüller, Wiesbaden, referierte über neue Produkte mit quervernetzter Hyaluronsäure und stellte sie den bereits bekannten Produkten gegenüber. Er gab einen historischen Überblick über die Entwicklung dieser sehr effektiven Dermal Filler, die ursprünglich zur Behandlung von Arthrosebeschwerden in der Orthopädie eingesetzt wurden, eine Entwicklung, die ihren Ausgang in Wiesbaden nahm. Quervernetzte Hyaluronsäure zeichne sich durch erheblich verbesserte Stabilität , d.h. auch Haltbarkeit, in der  Haut aus. Während die unvernetzte Hyaluronsäure wasserlöslich sei, entstehe durch die chemische Quervernetzung ein wasserunlösliches Hydrogel. Es erfordere daher besondere Maßnahmen, um solche Hydrogele durch feine Kanülen in die Dermis (Lederhaut) zu injizieren. Bisher sei das durch Zerkleinerung der Gele in feine Mikropartikel und durch Zusatz von unvernetzter Hyaluronsäure  erreicht worden. Da zwei Aggregatzustände des gleichen Stoffes zusammen in einer Spritze verwendet werden, nämlich fest und flüssig, bezeichne man diese Präparate als „biphasische“ Präparate. Mit neuenTechniken der Quervernetzung konnten inzwischen Elastizität und Viskosität der unlöslichen Gele so beeinflusst werden, dass sie ohne weitere  Zerkleinerung auch durch feine Kanülen ins Zielgewebe eingebracht werden könnten, Man spreche daher von „monophasischen“ Hyaluronsäure-Fillern. Eine weitere Innovation sei die Einführung einer neuen Chemikalie zur Quervernetzung der Hyaluronsäure (1,2,7,,8 Diepoxyoctan), die die einzelnen Hyaluronsäure-Kettenmoleküle über zwei, chemisch unterschiedliche Bindungen verknüpft. Man spreche daher von einer doppelten Quervernetzung. Dies steigere die Haltbarkeit der Gele im Gewebe bei gleicher Verträglichkeit. Welches Präparat soll der Behandler nun auswählen? Nun , dies liege in erster Linie an der zu behandelnden Haut, also an den individuellen Gegebenheiten des Patienten. Dr. Reinmüller schloss mit Hinweisen auf unseriöse Aussagen bei der Bewerbung der Produkte.
Herr Dr. Martin Zoppelt, Freiburg, führte über seine Erfahrungen mit zwei neuen Produkten (Bioalcamid und Bioinblue) aus. Bei Bioalkamid handele es sich um einen permanenten Filler auf  Poly-Alkyl-Imid-Basis, ein Hydrogel, welches vom Bioorganismus nicht abgebaut werden kann und daher zum lebenslangen Verbleib am Ort der Anwendung bestimmt ist. Präparate dieser Art seien insbesondere erfolgreich anzuwenden bei Patienten mit sogenannter HIV-assoziierter facialer Lipodystrophie, eine Erscheinung, die als Behandlungsfolge bei HIV-Infizierten auftritt und zum Schwund des Wangenfettgewebes führt. Mit Injektionen von Bioalcamid  tief in die Wangenweichteile in mehreren Sitzungen kann der Weichteilschwund erfolgreich kompensiert werden. Bei dieser Patientengruppe fand Dr. Zoppelt eine hervorragende Verträglichkeit. Dagegen berichtete er von Abstoßungsreaktionen bei Patienten mit gesundem Immunsystem. Er unterstrich die Möglichkeit, das implantierte Material im Notfall über Kanülen entfernen zu können, so dass die Risiken einer Abstoßungsreaktion beherrschbar seien. Bei Bioinblue handele es sich um ein biologisch abbaubares Implantat auf der Basis von Polyvinylalkohol (PVA). Wie er eindrucksvoll in der Bilddokumentation darstellte, seien bei der Anwendung vermehrt unerwünschte Reaktionen im Sinne von Granulombildung und Abstoßungsreaktionen aufgetreten, so dass er die Anwendung nicht empfehlen könne.
Frau Dr. Przybilski-Roch, Frankfurt berichtete über Erfahrungen mit dem neuen Filler Radiesse. Dabei handele es sich um Mikrosphären aus Hydroxylapatit mit einem Durchmesser von 25- 45 Micrometer, suspendiert in einem Hydrogel aus Carboxymethylcellulose. Beide Komponenten seien komplett biologisch abbaubar in Zeiträumen bis zu drei Jahren. Es habe sich die Anwendung zur Unterlegung eingesunkener mimischer Falten bewährt, z.B. Nasenlippenfalten. Zum Aufbau des Lippenvolumens sei das Präparat nicht geeignet, es neige dort zur Granulombildung. Eine zu oberflächliche Applikation sei ebenfalls nicht angezeigt. Dies führe zu tastbaren Verhärtungen. In der Diskussion berichten im Auditorium anwesenden Kieferchirurgen von der Möglichkeit einer Wanderung des Materials mit Auslösung von Nervenirritationen (Parästhesien). Frau Przybilski-Roch schließt nicht aus, dass diese unerwünschten Wirkungen mit einer anderen Technik bzw. mit einer anderen Zubereitung des keramischen Materials Hydroxylapatit verbunden sind, räumt jedoch ein, dass unbedingt weitere Erfahrungen benötigt werden.
Es folgt Frau Dr. Lise Christensen aus Kopenhagen/Dänemark. Sie berichtet  als Pathologin von intensiven Untersuchungen ihres Teams über den Einsatz von Aquamid, eines Hydrogels auf  Polyacrylamid-Basis. Es ist nicht biologisch abbaubar und daher zum permanenten Verbleib im Gewebe bestimmt. Die Besonderheit besteht in der Reaktion des Bioorganismus beim Einbau des Gels. Dabei wird das Gel innerhalb weniger Monate von Fresszellen (Makrophagen) durchdrungen und somit durch die nachfolgende Ausbildung von Bindegewebsfasern in kleinere Kompartimente unterteil und damit im Gewebe fixiert. Experimentell konnte sie den Austausch des Gewebswassers mit dem Wasser im Gel nachweisen. Komplikationen im Sinne von entzündlichen Reaktionen träten ausschließlich während der Einheilungsphase auf, also innerhalb eines Jahres. Es handele sich dabei ausschließlich um bakterielle Entzündungen, die durch hochdosierte antibiotische Therapie beherrscht werden könnten. Die Injektion von Steroiden in die entzündlichen Herde sei grundlegend falsch und führe zur Verschlimmerung der Entzündung. Sie berichtet weiter von sehr befriedigenden Behandlungsresultaten bei der HIV-assoziierten facialen Lipodystrophie. Frau Dr.Christensen erklärt das Auftreten von Spätinfektionen bei permanenten und semipermanenten Fillern mit der Ausbildung sogenannter Biofilme. Es handelt sich dabei um die Kolonisierung von unterschiedlichen Bakterien auf den Oberflächen der im Gewebe ruhenden Kunststoffe, wobei sich solche Kolonien mit einem Schutzfilm gegen Angriffe der Körperabwehrzellen und gegen Antibiotika schützen. Die Bakterienkolonien sind so in der Lage, lange Zeiträume im Organismus zu überleben, um auch noch nach vielen Jahren plötzlich entzündliche Komplikationen auszulösen.. Frau Dr. Christensen erklärt einen wesentlichen Unterschied zwischen den zur Zeit verwendeten Fillern : es gibt solche, die volumetrisch wirken, d.h. Volumen mitbringen, und solche ,die strukturell wirken, d.h. das Gewebe zur Fremdkörperreaktion veranlassen und damit Volumenzuwachs erzeugen..
Herr Dr. Christoph Lenzen, Krefeld, berichtet über den weiteren Ausbau eines Registers zur Erfassung von unerwünschten Wirkungen der Dermal Filler. Es gibt Kriterien, die zur Aufnahme der Meldung ins Register erfüllt sein müssen. Das Register ist inzwischen im Internet unter www.zentralregister-filler.de zugänglich. Es ist ferner das Ziel von Dr. Lenzen, alle Hersteller zu veranlassen, die exakte Zusammensetzung ihrer Produkte in diesem Register zu veröffentlichen, um den Anwendern eine zuverlässige Informationsquelle zu erschließen . Das Register zählt zur Zeit 125 verwertbare Meldungen und lässt bereits erkennen, welche Produkte mit erhöhten Risiken in Bezug auf  Nebenwirkungen  verbunden sind. Bei den Produkten Derma-life und Derma-deep  lassen sich erhöhte Komplikationsraten ablesen. Problematisch sind bei vielen gemeldeten Komplikationen unzureichende Informationen zur durchgeführten Behandlung, dem verwendeten Filler und zur Vorgeschichte eines Patienten. Es gibt Fälle, bei denen Komplikationen auftreten und  der Behandler – fachkundig oder auch nicht – dem Patienten falsche Auskünfte über das verwendete Produkt erteilt hätte, weil er verschweige, dass er es selbst nach eigener Rezeptur gemixt hätte. Es bleibt dann nur die Möglichkeit der chirurgischen Entfernung des eingebrachten Materials und der Begutachtung unter dem Mikroskop. Wenn auch dieses Verfahren nicht zur Identifizierung des Mittels führt, bleibt die Möglichkeit einer chemisch-physikalischen Stoffanalyse durch das Pyrrolyse-GC-MS-Verfahren. Damit kann eine Art Fingerabdruck des verwendeten Fillermaterials hergestellt werden, und dies ist u.U. von Bedeutung für Begutachtungen und Haftungsfragen.. In der Diskussion wird herausgearbeitet, dass jede Nachbehandlung eines Patienten, der mit permanenten Fillermaterialien vorbehandelt wurde, mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, und hierüber ist der Patient aufzuklären. Dies wird unwidersprochen als Konsens vom Plenum angenommen.
Es spricht nun Herr Dr. Michael Völpel, Krefeld. Er schildert seine intensive Zusammenarbeit mit Dr.Lenzen als Pathologe. Er hat in der Vergangenheit Dr. Lenzens Anstrengungen um die Analyse unklarer Reaktionen nach Fillerbehandlungen unterstützt und vergleicht die Vorgehensweise mit kriminalistischer Arbeit. Inzwischen liege eine Sammlung von Fällen und Vergleichspräparaten vor, die es in der überwiegenden Zahl der Fälle erlaube, unklare Befunde anhand mikroskopischer Schnitte bestimmten Fillergruppen zuzuordnen. Dabei könne allerdings nicht auf das Handelspräparat geschlossen werden. Herr Dr. Völpel schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis auf die mannigfaltigen der von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bioorganismus auf implantierte Fremdmaterialien. Damit wird auch klar, dass keine spezifische Gewebsreaktion auf bestimmte Fillermaterialien zu erwarten sind.
Frau Dr. Marianne Wolters, Frankfurt/M,  nimmt nun Stellung zu sogenannten Masseninjektionen von Fillermaterialien. Hierunter sind Volumina von 2 ml und mehr zu verstehen. Behandlungen dieser Art sind erforderlich zur Auffüllung von größeren Weichteildefekten. Zur Verfügung steht als resorbierbares Materials ein Hyaluronsäure-Präparat, Sub-Q. Es ist gekennzeichnet durch außergewöhnlich grobe Gelpartikel und kann daher nur unter örtlicher Betäubung mit großlumigen Kanülen implantiert werden. Der Behandlungserfolg lässt im Verlauf von ca.1 Jahr  nach, so dass Folgebehandlungen notwendig werden. Frau Dr. Wolters berichtet über Beobachtungen von Kapselbildung um die Sub-Q-Implantate mit äußerlich sichtbaren Deformierungen. In diesen Fällen kann für die Wiedererlangung eines befriedigenden Ergebnisses manuell mit hohem Druck eine Kapselsprengung erfolgreich sein. Als Alternative zur Hyaluronsäure bieten sich die Präparate auf Acrylamid-Basis an. Frau Wolters berichtet über die bisherigen Ergebnisse einer Studie, an der sie mitwirke. Diese seien insbesondere für  Patienten mit HIV-assoziiertem Weichteilverlust im Wangenbereich vielversprechend. Sie begrüßte dabei ausdrücklich die Bemühungen des Herstellers um verlässliche Langzeitresultate.
Herr Dr.Johannes Reinmüller, Wiesbaden, erhält das Wort zum Thema „Fadenförmige Permanent-Implantate“. Er formuliert seinen Grundsatz : entweder resorbierbare Implantate oder solche, die vollständig entfernbar sind. Er sieht diesen Grundsatz gewahrt bei der Implantation von zusammenhängenden Kunstgeweben aus ePTFE, besser bekannt unter dem Markennahme Gore-Tex. Diese können als Faden in die Lippen oder als Lasche unter die Nasolabialfalten eingezogen werden. Soweit der Stand der Technik. Eine neue Entwicklung stellen Implantate in Form von spaghettiartigen Fäden aus Silikonelastomer dar, sogenannte Siletti. Diese können ein-zwei- oder dreifach in die Lippen implantiert werden und bewirken einen dauerhaften Aufbaueffekt. Durch die glatte, amphoter beschichtete Oberfläche wachsen sie nicht im Gewebe fest und können daher jederzeit leicht entfernt werden. Implantate vom Typ der Gore-Tex-Fäden oder der Siletti sind passiv, sie übertragen keine Kräfte. Dr. Reinmüller verweist auf eine aktuelle Entwicklung mit Fadenimplantaten, die zur Anhebung der Gesichtsweichteile bestimmt seien, die also Kräfte übertrügen. Solche Fäden sind bekannt unter der Bezeichnung „Russische Fäden“. Die Wirksamkeit solcher Fäden sei eher kurzfristig und es bestehe ein erhebliches Risiko der Wanderung bzw. Perforation der „Russischen Fäden“.
Frau Dr. Marianne Wolters, Frankfurt/M, kommt auf die kommerzielle Seite des Fillergeschäftes zu sprechen. Sie berichtet von seriösen Schätzungen des weltweiten Marktvolumens für Dermal Filler in der Größenordnung 450 Mio. USD im Jahr 2005, Tendenz steigend. Gemessen an den Ausgaben der Bundesbürger für Kosmetika im gleichen Jahr in Höhe von 2,5 MRD. Euro erscheint dies gering, jedoch immer noch attraktiv genug für Geschäftemacher, um sich mit zweifelhaften Mitteln Marktanteile zu beschaffen. Dermal Filler könnten von jedermann über das Internet bestellt werden. Damit steigt die Gefahr der Anwendung durch unzureichend ausgebildete Personen und die Gefahr falscher Verabreichung. Sie beschreibt weiter das Bestreben eines Herstellers, sein problembeladenes Produkt durch einfache Umbenennung als innovative Fillersubstanz neu zu etablieren. Auch die Medien tragen zur Vernebelung des Fillermarktes bei, indem sie sich schlechte Berater für ihre Schönheitsserien aussuchen, jüngstes Beispiel sei eine Beilage der Frauenzeitschrift „Elle“. „Alles was neu ist, muss nicht gut sein, aber alles gute war einmal neu.“ Neue Produkte sollten immer erst an unkritischen Regionen erprobt werden.Die Anwendung der Dermal Filler berge immer Risiken. Dies spreche nicht gegen die Anwendung als solche. Es verpflichte nur zum gewissenhaften Umgang mit den Präparaten und zur sorgfältigen Nachbeobachtung.
Abschließend wird eine Videokonferenzschaltung zum parallel laufenden Kongress der Dermatochirurgen nach Frankfurt-Gravenbruch hergestellt, in der die erarbeiteten Ergebnisse der beiden Veranstaltungen zusammengefasst und ausgetauscht werden. Die Vorsitzenden danken dem Plenum und schließen die Konsensuskonferenz Dermal Filler mit dem Versprechen einer Fortsetzung in zwei Jahren.
Wiesbaden, den 4. November 2006

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